Patienten, welche nach einem Krankenhausaufenthalt keine dauerhafte Pflege benötigen, können ab dem 01.01.2016 Kurzzeit- bzw. Überganspflege beanspruchen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Krankenpflege und Haushaltshilfe werden mit der Kurzzeitpflege erweitert.