Erhöhung des Zusatzbeitrages der Krankenkassen zum 01.01.2016

Mit dem Beginn des neuen Jahres haben viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht.

Sollten Sie davon betroffen sein, dann haben bis zum 31.01.2016 die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Insbesondere Senioren sollten dabei allerdings nicht nur den neuen Beitrag als Anlass zur Kündigung nehmen. Ich rate Ihnen dringend, vor der Wahl einer neuen Kasse deren Angebot auf spezielle Zusatzleistungen für Senioren zu prüfen.